Externer Brandschutzbeauftragter 

Nutzen Sie die Vorteile von aktuellem Fachwissen und umfangreichen Erfahrungen

Zentralität

Ganzheitliche Betreuung des Brandschutzes durch eine Hand

Zeit- und Kostenersparnis

Ihnen entstehen keine Kosten für Weiterbildung, Fortbildung und den damit verbundenen Betriebsausfall Ihrer Mitarbeiter. Ihre Mitarbeiter stehen Ihnen weiterhin für Ihre regulären Aufgaben zur Verfügung.

Lösungsorientiert

Ein externer Brandschutzbeauftragter verhindert innerbetriebliche Spannungen, da die Lösungen für etwaige Probleme neutral und sachbezogen erfolgen können. Durch einen externen Brandschutzbeauftragten wird der „Betriebsblindheit“ vorgebeugt.

Hierbei kann Sie ein Brandschutzbeauftragter unterstützen

 

  • Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung
  • Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  • Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
  • Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
  • Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
  • Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
  • Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw.
  • Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen
  • Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
  • Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
  • Aus- und Fortbilden von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall, z. B. in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gemäß ASR / DGUV )
  • Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
Logo

©2024 Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten. I Impressum I Datenschutzerklärung 

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.